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Sammeltermine/Stallgemeinschaften

Die entstehenden Anfahrtskosten können immer durch die Anzahl der Personen aufgeteilt werden, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Grundlage hierfür ist, dass diese Personen Ihre Pferde am gleichen Stall eingestallt haben, an dem unsere Leistungen erbracht werden und diese Leistungen am gleichen Tag erbracht werden.